Hochzeit auf der Dominikanischen Republik
Standesamtliche und kirchliche Trauung in der Dominikanischen Republik
Zur Vollziehung einer standesamtlichen Trauung in der Dominikanichen Republik benötigen Sie folgende Dokumente:
1. - Reisepass (min.6 Monate gültig).
2. - Geburtsurkunde (überbeglaubigt).
3. - Ledigkeitsbescheinigung, als Meldebestätigung, mit Angabe des Familienstandes (überbeglaubigt).
4. - Im Falle einer vollzogenen Scheidung, ist das Original Scheidungsurteil beilzulegen.
5.- Bei verwitweten Personen, Sterbeurkunde (überbeglaubigt) beifügen.
6. - Bei einer geplanten kirchlichen Trauung zusätzlich einen Taufeschein.
Sämtliche Dokumente, außer dem Taufenschein und Scheidungsurteil müssen zuvor, vom Landgericht bzw. Regierungspräsidium überbeglaubigt sein.
Anschrift: Generalkonsulat der Dominikanischen Republik Hamburg Neuer Wall 39 20354 Hamburg Tel: +49 (0) 40-47 40 84 Fax:+49 (0) 40-460 51 97 info@consuldom.de